Gemäß der EU-Verordnung 2021/2117 wird dann das Zutatenverzeichnis sowie die Nährwertdeklaration als obligatorische Angabe für Weinbauerzeugnisse eingeführt. Bis jetzt allerdings wurde seitens der EU noch nicht exakt definiert, was alles angegeben werden muss. Wie auch immer, dann könnte man den Spruch „Im Wein liegt die Wahrheit“, so die Übersetzung des alten römischen Sprichworts „in vino veritas“, abändern auf "Im Wein steht die Wahrheit auf dem Rückenetikett".

Zugegeben, ich habe mir im Laufe der Zeit angewöhnt, die Deklarationen auf dem Verpackungsmaterial zu lesen. Da findet man manchmal doch sehr Erstaunliches oder verklausulierte Angaben, auch bei veganen Lebensmitteln, selbst wenn längst nicht alles aufgeführt werden muss. Mir ist es auch lieber, wenn ich über den Wein, den ich zu kaufen gedenke, so viel wie möglich weiß. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass künftig ähnlich sinnfreie Informationen zu lesen sind wie der Hinweis "enthält Sulfite (Schwefeldioxid, SO2)". Das ist genauso aufschluss- und hilfreich, als wenn auf der Weinflasche nur "enthält Alkohol" ohne weitere Angaben stehen würde. Denn Schwefel entsteht bei der Gärung auf ganz natürlichem Wege im Wein, selbst wenn er nicht zusätzlich beigegeben wird. Auch die wenigen Weine, die quasi als ungeschwefelt beworben werden, haben in der Regel mehr als 10 mg/l Schwefeldioxid, so dass auf dem Etikett der Hinweis "enthält Sulfite" stehen muss.

Was immer man nun auch über die neuen Vorschriften denkt, für die Erzeuger dürfte es kompliziert werden. Entweder das Rückenetikett wird so groß wie die Flasche oder man findet einen QR-Code auf der Rückseite. Denn ein einfacher Link auf die Homepage des Erzeugers ist aus Datenschutzgründen nicht erlaubt. Die Informationen müssen vielmehr auf einer völlig separaten Plattform gespeichert werden. Nun stelle man sich vor, dass künftig Menschen vor den Weinregalen stehen, eifrig die QR-Codes verwenden und nach den für sie vermeintlich annehmbaren Zutaten- und Nährwertinformationen suchen. Da wird Einkauf wirklich zum Erlebnis, vor allem wenn sich wildfremde Menschen miteinander über Werte unterhalten.

Aber noch scheint alles graue Theorie zu sein. Denn unser Bundeslandwirtschaftsminister möchte derzeit die Informationen lieber auf dem Rückenetikett aufgeführt sehen. Nach seiner durchaus nachvollziehbaren Argumentation könne die elektronische Information auf dem Etikett nicht in jedem Fall und für alle Verbraucher gewährleistet werden.

Was aber am Ende auch herauskommt, für die Winzer bedeutet das Mehraufwand und Mehrkosten. Das werden letztlich die Weingenießerinnen und Weingenießer zahlen dürfen. Nun gut, ab einem gewissen Flaschenpreis ist es letztlich egal, ob der Wein etwas mehr kosten wird. Amüsante Schlussanmerkung: Bei Spirituosen und Bier etwa gelten diese Vorschriften, bislang jedenfalls, noch nicht.